Bei Ausschreibungen von Begrünungsmaßnahmen kann es durch Ungenauigkeiten in der Leistungsbeschreibung dazu kommen, dass das ausgebrachte Saatgut nicht den Naturschutzgesetzen oder anderen ausgeschriebenen Anforderungen entspricht.
Dies lässt sich verhindern, indem in der Ausschreibung verschiedene qualitätssichernde Vorgaben gemacht werden.
Genauere Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Verbandes Deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V.