Selbst in häufiger gemähten und gedüngten Wiesen oder Mähweiden sind manche Wiesenpflanzen – wenn auch versteckt – noch vorhanden. Daher sollte bis Anfang Juli mit der Mahd abgewartet werden, um zu sehen, was auf der Fläche blüht. Häufig sieht man dann Bereiche mit Margeriten, Wiesen-Kerbel, Sauerampfer und weiteren, typischen Wiesenpflanzenarten.
Porträts typischer Grünlandarten finden Sie z.B. hier.
Ist nichts Besonderes an Arten zur Blüte erschienen, kann in diesen Bereichen ab August/September noch eine Herbsteinsaat durchgeführt werden.
In NRW gibt es ein Umbruchverbot für Dauergrünland. Sollen Grünlandflächen bzw. Teilflächen zur Neueinsaat umgebrochen werden, dann ist dies zunächst bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Landwirtschaftskammer zu beantragen.
Merkblatt für Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland
Möchte man einen Acker in Grünland umwandeln, müssen die Wiesenpflanzen stets eingesät werden. Denn im Boden liegen meist nur noch Samen von Ackerkräutern, da die Samen der typischen Wiesenpflanzen nur wenige Jahre keimfähig bleiben. In Naturschutzgebieten gibt es hierfür – vorbehaltlich einer abgesicherten EU-Finanzierung – unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung.
Aussaattermine
Eine Frühjahrsaat wird von Mitte März bis Ende Mai durchgeführt. In etwas höher gelegenen Lagen und kühleren Tallagen oder Nordhängen wird etwas später begonnen, d.h. von Anfang April bis Mitte Juni. Es ist dabei zu beachten, dass der erste Aufwuchs im Ansaatjahr meist noch nicht zur Heugewinnung genutzt werden kann.
Die Herbstsaat kann von August bis Oktober durchgeführt werden. In Höhenlagen kann nur bis September gesät werden, damit die Keimlinge sich noch ausreichend entwickeln können bevor der erste stärkere Frost kommt.
An feuchten Standorten mit Grundwassereinfluss oder Staunässe können sehr artenreiche Wiesen entstehen. Hier muss dann eine eigene Saatgutmischung für Feuchtwiesen verwendet werden.